Dringlichkeitsantrag: Anmeldeverfahren der Sekundarstufe I zum Schuljahr 2019/2020
Die Anmeldezahlen des Albrecht-Dürer-Gymnasiums haben sich im Vergleich zum Vorjahr von 35 auf nun 110 mehr als verdreifacht. Aus Sicht der FDP-Fraktion sollte der Elternwille bei der Entscheidung über die Zügigkeit der Schulen angemessen berücksichtigt werden. Dies ist bei einer vorhersehbaren Ablehnungsquote von mehr als 50% nicht mehr der Fall. Im Gegenteil: Aus unserer Sicht sollte die Schulpolitik auf solch deutliche Veränderungen der Anmeldezahlen flexibel reagieren und nicht dogmatisch an bisherigen Beschlüssen festhalten. Dies ist vor allem dann sinnvoll und notwendig, wenn eine Veränderung der Zügigkeit durch die Schule personell und räumlich darstellbar ist und keine schädliche Wirkung auf die Zügigkeit anderer Schulen entsteht. Nicht zuletzt ist die Entwicklung der Anmeldezahlen auch ein Erfolg der Schulleitung und des Kollegiums des Albrecht-Dürer-Gymnasiums, der entsprechend gewürdigt werden sollte.
Der Schulausschuss hat am 26.03.2019 den oben ausgeführten Beschluss gefasst. Nach Auskunft der Verwaltung handelt es sich bei der angesprochenen Angelegenheit um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Im Rahmen des in der Gemeindeordnung definierten Rückholrechtes ist somit eine Entscheidung des Rates erforderlich. Die Antragsfrist konnte aus zeitlichen Gründen (Sitzung des Schulausschusses am 26.03.2019, Auskunft der Verwaltung am 27.03.2019) nicht erreicht werden.
Wir stellen daher folgenden Dringlichkeitsantrag zur Tagesordnung der Ratssitzung am 04.04.2019 gem. §6 (2) GO:
Der Rat der Stadt Hagen schließt sich dem folgenden Beschluss des Schulausschusses an und beauftragt die Verwaltung diesen gegenüber der Bezirksregierung zu vertreten:
Der Schulausschuss beschließt, dem Albrecht-Dürer-Gymnasium auf dem Weg der Mehrklassenbildung im Schuljahr 2019/20 die Bildung von drei Eingangsklassen zu ermöglichen.
Zum Antrag →