Antrag: Auswirkungen der Corona-Maßnahmen auf die Kulturförderung

Mit Blick auf das in seiner Existenz bedrohte Vometheater und mögliche finanzielle Schwierigkeiten anderer "Kulturschaffender" hat der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) am 14.05.2020 auf Initiative der Fraktionen von CDU und FDP und mit Unterstützung aller anderen demokratischen Fraktionen folgenden Antrag beschlossen

1. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, welche Mittel nach der Absage des Muschelsalats 2020 und anderer öffentlich geförderter Festivals in diesem Jahr nicht verausgabt werden.


2. Von den absehbar nicht verausgabten Mittel werden dem Theater an der Volme einmalig und kurzfristig 5.000 Euro der noch nicht verausgabten Mittel des Kulturbüros ausgezahlt, um die aktuellen institutionellen Kosten für die Immobilie zu decken. Der Restbetrag wird für weitere Auszahlungen an „Existenzbedrohte Kulturschaffende“ zurückgehalten. Sollten die noch nicht freigegebenen Mittel im Laufe des Haushaltsjahres nicht verausgabt werden können, sind weitere Zahlungen an das Theater an der Volme nicht ausgeschlossen.


3. Diese Zahlung an das Theater an der Volme wird durch das Theater mittels gleichwertigen Aufführungen im Rahmen des Muschelsalats 2021 kompensiert.


4. Aus dieser einmaligen Förderung ist kein Förderzugang für die Folgejahre abzuleiten.

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