Antrag: Standdauer Elektroladesäulen
Gegenwärtig sind die Parkplätze an den Ladesäulen im Stadtgebiet regelmäßig so beschildert, dass elektrisch betriebene Fahrzeuge dort tagsüber mit Parkscheibe 4 Stunden kostenlos parken dürfen, nachts unbegrenzt. Die Beschränkung soll eine Dauerbelegung vermeiden. Dabei wird verkannt, dass die im Stadtgebiet verbauten 11- und 22-kW-Ladestationen als Wechselstromladestationen ausschließlich zum sog. „destination charging“ geeignet sind. Typischerweise fährt dort niemand extra „zum Tanken“ hin. Es handelt sich vielmehr um kostenlose Parkplätze mit Lademöglichkeit, welche im Zuge sowieso anstehender Erledigungen „mitgenommen“ wird. So wird das Fahrzeug während des Einkaufs oder des Arbeitstages aufgeladen. Eine Beschränkung auf 4 Stunden erzwingt bei längeren Aufenthalten in der Innenstadt eine Rückkehr zum Fahrzeug samt Umparken, da es auch keine Möglichkeit gibt, den Parkvorgang (etwa online) zu verlängern. Somit wird die beabsichtigte Besserstellung zur Makulatur.
Eine Erhöhung der zulässigen Parkdauer auf 6 Stunden ermöglicht es, einen kompletten Vor- oder Nachmittag auf dem jeweiligen Parkplatz zu verweilen, ohne eine dauerhafte Blockierung desselben zu riskieren.
Wir stellen daher folgenden Antrag zur Sitzung des Umweltausschusses am 30.10.2019 gem. §6 GO:
Die tagsüber zulässige Standdauer auf Parkplätzen an Elektro-Ladesäulen im Stadtgebiet wird von 4 Stunden auf 6 Stunden erhöht. Die Beschilderung wird entsprechend angepasst.
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