Antrag: Bußgeldverfahren im Rahmen der HygMedVO
Die Stadt Hagen ist als untere Gesundheitsbehörde für die Verhängung von Geldbußen bei Ordnungswidrigkeiten nach § 9 HygMedVO zuständig. Aus der Antwort der Verwaltung vom 11.03.2016 auf die Anfrage der FDP-Fraktion zur Sitzung des HFA vom 17.03.2016 geht hervor, dass die Verwaltung bisher grundsätzlich keine Bußgeldverfahren zur Durchsetzung der in der HygMedVO verankerten Informationspflicht einleitet. Dies wird damit begründet, dass der FB 53 und das Amt 37 keine ordnungsbehördlichen Maßnahmen ergreifen können. Dies kann jedoch kein Grund sein Verstöße nicht entsprechend zu dokumentieren und zu ahnden. In anderen Kommunen werden bereits Bußgelder zur Durchsetzung der HygMedVO unter Einbeziehung des Ordnungsamtes verhängt. Gerade da bei entsprechenden Verstößen eine Gefahr für das zuständige Personal im Rettungsdienst und ggf. unbeteiligte Dritte ausgeht, ist die Erhebung von Bußgeldern aus Sicht der FDP-Fraktion unerlässlich.
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Hagen stellt daher folgenden Antrag zur Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses am 16.06.2016 gem. § 6 GO:
Die Verwaltung wird beauftragt Verstöße gegen die Informationspflicht nach § 2 HygMedVO Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 zukünftig durch Bußgeldverfahren nach § 9 HygMedVO i.V.m. den entsprechenden Regelungen des IfSG zu ahnden.
Dazu entwickeln der Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz, das Amt für Brand- und Katastrophenschutz und das Ordnungsamt ein gemeinsames Vorgehen zur Erhebung von Bußgeldern und setzen diese um.
Zum Antrag →