Resolution: Historische Chance für kommunalen Schuldenschnitt jetzt ergreifen
Die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis90 / Grüne, Hagen Aktiv, Die Linke, FDP und BfHO / Piraten Hagen bringen folgende Resolution in die Sitzung des Rates am 13.02.2020 ein:
Die hohe Verschuldung Hagens ist - wie die vieler NRW-Städte - begründet in den Strukturbrüchen und -wandeln der Vergangenheit. Hinzu kommt die nicht auskömmliche Finanzierung von Sozialleistungen und anderen Aufgaben, die der Stadt durch Bund und Land aufgetragen werden. Durch die hohen Soziallasten fehlen den Kommunen seit Jahrzehnten Finanzmittel für Bau und Erhalt der Infrastruktur und für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Das macht es der Stadt Hagen schwer, ihre kommunale Selbstverwaltung in vollem Umfang wahrzunehmen und aus eigener Kraft notwendige Zukunftsinvestitionen zu tätigen. Es schmälert Hagens Chancen, den Standort attraktiver zu machen und den Strukturwandel angemessen zu bewältigen. Ohne die Unterstützung von Bund und Land wird es nicht möglich sein, die aufgewachsenen Altschulden abzubauen.
Die momentane Niedrigzinsphase muss für eine Entschuldung der Kommunen genutzt werden, weil in Zukunft ein solcher Prozess ungleich teurer und risikoreicher werden könnte. Das haben CDU und FDP im Land bereits bei der Formulierung ihrer Koalitionsvereinbarung erkannt. Darin heißt es: „Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen ist angesichts ihrer massiven Verschuldung von mehr als 50 Milliarden Euro enorm gefährdet. Diese Altschulden-Problematik bedarf daher insbesondere vor dem Hintergrund des Zinsänderungsrisikos einer Lösung.“
Umso zielführender ist, dass aus Bund und Land Signale kommen, die historische Chance für einen kommunalen Schuldenschnitt nutzen zu wollen.
Der Rat der Stadt Hagen anerkennt ausdrücklich das derzeit noch nicht im Bundeshaushalt abgebildete Angebot von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, den für Kommunalfinanzen gesetzlich zuständigen Ländern mit Bundesmitteln beizustehen und die Hälfte der kommunalen Liquiditätskredite in Höhe von derzeit 42 Milliarden Euro zu übernehmen.
Der Rat der Stadt Hagen appelliert in diesem Zusammenhang an die Bundesregierung, die dafür notwendige Rechtssicherheit zu schaffen und die Einigung aller Bundesländer auf einen solchen Schuldenschnitt nach Kräften mit zu betreiben. Die im Rat vertretenen Parteien setzten sich nach ihren Möglichkeiten und insbesondere durch ihre Mandatsträger und Abgeordneten in Land und Bund dafür ein, dass eine Einigung der Bundesländer mit dem Bund schnellstmöglich hergestellt wird.
Der Rat der Stadt Hagen anerkennt ausdrücklich auch die schriftliche Zusage von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet an das Aktionsbündnis "Für die Würde unserer Städte“ vor einem Jahr, dass sich das Land am Abbau der Kommunalschulden beteiligen werde.
Der Rat der Stadt Hagen schließt sich deshalb dem dringenden Appell des Aktionsbündnisses "Für die Würde unserer Städte" an Ministerpräsident Armin Laschet an, diesen Worten nun konkrete Taten folgen zu lassen.
Der Rat der Stadt Hagen appelliert gleichzeitig an Bund und Land, künftig gegenüber den Kommunen eine auskömmliche Finanzierung von Sozialleistungen und allen ihnen übertragenen Aufgaben sicherzustellen, damit nach dem Abbau der Altschulden nicht neue Schuldenberge entstehen können. Ohne eine solche finanzielle Entlastung und Wahrung des Konnexitätsprinzips werden Städte wie Hagen auch nach einer Altschuldenregelung nicht in der Lage sein, den Aufbau neuer Schulden dauerhaft zu vermeiden und notwendige Zukunftsinvestitionen anzugehen.
Der Rat der Stadt Hagen bekennt sich nach Jahren schmerzhafter Konsolidierung mit nachhaltig erfolgreichem Haushaltsausgleich dazu, sich selbstverständlich weiter nach Kräften im Rahmen des kommunalen Eigenanteils am Altschuldenabbau und an der weiteren Haushaltskonsolidierung zu beteiligen.
Der Rat der Stadt fordert die Landesregierung auf, mit Hagen und den betroffenen Kommunen in einen konstruktiven Dialog einzutreten und die Einrichtung eines Altschuldenfonds einzuleiten, damit die Lebensverhältnisse und -perspektiven in unserer Stadt gegenüber anderen nicht betroffenen Kommunen in Land und Bund dem Grundgesetz entsprechend wieder angeglichen werden können.
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