Antrag: Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen

Die chronische Unterfinanzierung der Kinderbetreuung bei gleichzeitigem gesetzlichem Anspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz hat in der Vergangenheit bei der Stadt Hagen zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen geführt. So mussten sowohl deutlich höhere Eigenanteile jenseits der gesetzlichen Verpflichtungen für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen aufgebracht werden als auch zunehmend Eigenanteile der anderen Kita-Träger übernommen werden.

Die permanenten Kostensteigerungen und der Konsolidierungsdruck hatte den Jugendhilfeausschuss und den Rat der Stadt Hagen im Jahr 2015 dazu veranlasst, die Elternbeiträge jährlich mit einer Steigerung von 2% anzupassen und als HSP-Maßnahme zu beschließen. Gleichzeitig wurde in der Beitragssatzung zusätzliche soziale Komponenten wie das Anheben der Einkommensgrenzen, eine zusätzliche Staffelung und eine Geschwisterregelung festgelegt. Dies sollte Belastungen gerade der unteren Einkommensgruppen und größeren Familien vermeiden helfen.

Durch verschiedene Verbesserungen durch Bundes- und Landeszuschüsse reduziert sich möglicher-weise die Notwendigkeit der Anpassung der Kita-Beiträge. Anfang 2019 hat die Landesregierung die Eckpunkte für das 2020/2021 in Kraft tretende neue KiBiz NRW vorgestellt. Demnach werden vom Bund, vom Land und von den Kommunen jährlich über 1,3 Milliarden Euro zusätzlich in die Kindertagesbetreuung investiert. Die Landesregierung entspricht mit diesem Maßnahmenpaket in vielen Punkten den von den Kommunen und von den Trägern der Wohlfahrtspflege seit Jahren aufgestellten Forderungen nach Struktur- und Finanzierungsverbesserung.

Für die Familien bringt die Reform absehbar folgende Verbesserungen:

  • Ein weiteres beitragsfreies Kindergartenjahr entlastet alle Eltern in Höhe der Kita-Gebühren eines ganzen Jahres.
  • Die Betreuungszeiten sollen flexibilisiert und der Platzausbau garantiert werden.

Auf diese Weise werden die Hagener Eltern in den kommenden Jahren ganz erheblich entlastet.

Verglichen mit dieser Entlastung ist die temporäre Aussetzung der im Haushaltssanierungsplan festgelegten Gebührendynamik zwar ein kleines – aber doch ein wichtiges – Signal an die Eltern. Es macht deutlich, dass die Stadt Hagen alles im Rahmen ihrer Möglichkeiten Stehende unternimmt, um Familien mit Kindern ein möglichst gutes Umfeld zur Verfügung zu schaffen.

Gleichwohl wäre es unverantwortlich, bereits heute – über die derzeit absehbaren Verbesserungen und Kompensationsmöglichkeiten hinaus – unüberschaubare Versprechen abzugeben. Aus diesem Grund sprechen sich die Antragsteller dafür aus, zunächst für drei Jahre die eingerichtete Dynamik auszusetzen, um dann im Jahr 2022 erneut die künftigen Voraussetzungen für die Beitragshöhe zu beraten.

Die Fraktionen CDU, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP stellen daher folgenden Antrag zur Sitzung des HFA am 21. März 2019:

Der Rat beschließt, die im Jahr 2015 im Rahmen des Stärkungspaktes beschlossene HSP-Maßnahme „Dynamisierung der Kita-Beiträge um jährlich 2 Prozent“ für die Kindergartenjahre 2019/2020 bis 2021/2022 befristet entfallen zu lassen.

Durch das zusätzliche beitragsfreie Kindergartenjahr reduziert sich der zu kompensierende Betrag auf 100.000 Euro.

Als Ausgleich für diese Lücke werden die Mehreinnahmen bei den Verwaltungsgebühren (siehe DS 0219/2019 = 50.000 Euro) eingesetzt sowie die Mehreinnahmen aus der Anhebung der Grundsteuer A und B (siehe DS 1148/2018, Anlage II, Zeile 5 = 95.000 Euro) eingesetzt.

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