Beschlussvorschlag: "Integrationskonzepts zur Zuwanderung aus Osteuropa"

Das vorliegende „Integrationskonzept zur Zuwanderung aus Osteuropa“ entspricht aus Sicht der FDP-Fraktion eher einer Mischung aus sozialwissenschaftlicher Abhandlung und Tätigkeitsbericht als einem klaren Handlungskonzept. Während bisherige Erfolge durchaus ausführlich dargestellt werden, beschränkt sich das eigentliche Konzept auf gerade zwei Seiten mit Stichpunkten. Aus unserer Sicht ist es notwendig die im allgemeinen und deskriptiven Teil ausgeführten Erkenntnisse auch in klare und detaillierte Handlungsvorschläge umzusetzen. Dazu muss insbesondere deutlich werden welche Maßnahmen in welchem Zeitraum und unter Nutzung welcher Mittel fortgesetzt werden sollen und welche Maßnahmen zusätzlich notwendig sind. Teilweise kann hier sicherlich auf das allgemeine Integrationskonzept verwiesen werden. Gerade in Bereichen, wo spezifische und punktuelle Maßnahmen für die EU2-Zuwanderer notwendig sind, sollten diese auch detailliert und nachvollziehbar dargestellt werden.

Die FDP-Fraktion stellt daher folgenden Beschlussvorschlag zu Top 12 der Sitzung des Sozialausschusses am 05.02.2018:

1. Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen den vorliegenden Entwurf eines Integrationskonzepts zur Zuwanderung aus Osteuropa als Sachstand zur Kenntnis zu nehmen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt das Konzept weiterzuentwickeln und den Gremien erneut vorzulegen. Dabei werden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt:


a) Die Verwaltung stellt übersichtlich dar, welche Maßnahmen bisher welche Erfolge erzielt haben, ob sie fortgeführt werden und welche Mittel bzw. Ressourcen dazu notwendig sind.

b) Sie konkretisiert die genannten Ziele und verbindet sie in nachvollziehbarer Form mit fortzusetzenden und neu zu schaffenden Maßnahmen.

c) Sie benennt, wo dies möglich ist, die zahlenmäßigen Bedarfe zu den einzelnen Maßnahmen, Zeitschienen sowie notwendige Mittel bzw. Ressourcen. Weiterhin stellt die Verwaltung dar, welche Födermittelprogramme ggf. für die Erreichung der Ziele genutzt werden können.

d) Sie nimmt den Bereich Sport als weiteren wichtigen Aspekt für die Integration auf und stellt mögliche Anknüpfungspunkte dar.

e) Sie erläutert wie und wann der Erfolg der einzelnen Maßnahmen gemessen werden soll (z.B. durch Fortschreibung).