Anfrage: Ermittlungen gegen Vertreter der Deutschen Bank?

Die FDP-Fraktion hat am 16. September folgende Anfrage an die Hagener Staatsanwaltschaft geschickt:

"Betrifft: Ermittlungen gegen unbekannte Vertreter der Deutschen Bank wegen Prozessbetrugs

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 23.08.2014 wurde in der Hagener Lokalausgabe der Westfalenpost der Artikel "Allerletzte Chance in der Derivataffäre" veröffentlicht. In dem Artikel heißt es unter anderem "Dafür, so empfiehlt der Jurist und bundesweit agierende Derivat-Experte Dr. Jochen Weck , sollte die Stadt gegen die Deutsche Bank Anzeige wegen Prozessbetrugs erstatten." und "Darüber hinaus geht Weck aufgrund der Erfahrungen aus Parallelverfahren vor allem davon aus, dass 2008 vor dem Landgericht Wuppertal drei Mitarbeiter der Deutschen Bank in einem abgestimmten Verfahren mit unwahren Zeugenaussagen agierten. 'Letztendliche Gewissheit hierüber lässt sich nur durch entsprechende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gewinnen', unterstreicht Weck." Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Hagen geht davon aus, dass die vorgenannte Presseberichterstattung der Staatsanwaltschaft bereits bekannt ist. Sollte die Staatsanwaltschaft bisher keine Kenntnis von der Berichterstattung haben, wird ihr der Artikel nunmehr durch Beifügung im Anhang dieser E-Mail zur Kenntnis gegeben. Der Rat der Stadt Hagen hat, wie zwischenzeitlich öffentlich bekannt geworden ist, in seiner Sitzung am 28.08.2014 in nichtöffentlicher Sitzung entschieden, dass die Stadt Hagen bzw. die von ihr beauftragte Kanzlei keine weiteren Schritte gegen die Deutsche Bank einleiten wird. Somit wird von Seiten der Stadt Hagen auch keine Strafanzeige gegen unbekannte Vertreter der Deutschen Bank wegen Prozessbetrugs erstattet werden. Die FDP-Fraktion fragt deshalb an, ob die Staatsanwaltschaft auf Grundlage des geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Begründung eines Anfangsverdacht sieht, der sie veranlassen wird, den vorbezeichneten Sachverhalt betreffende Ermittlungen einzuleiten oder, ob eventuell Ermittlungen schon eingeleitet worden sind. Die Staatsanwaltschaft wird darüber hinaus darauf hingewiesen, dass die von der Stadt Hagen beauftragte Kanzlei, wie sich ebenfalls aus dem anliegenden Artikel ergibt, der Auffassung ist, dass im Dezember diesen Jahres Strafverfolgungsverjährung einträte."