Beschlussvorschlag: Sonderabschussgenehmigung Wildschweine durch Untere Jagdbehörde

Von Daniel George

Seit Jahren dringen Wildschweinrotten mit Größen von 20 bis 30 Tieren immer weiter in Wohngebiete vor. Sie belagern in regelmäßigen Abständen Parks, Wohnviertel, Schulen und zum Teil sogar Autobahnzubringer. Hagener Anwohner treffen regelmäßig auf Wildschweine, sei es im Wohnzimmer, im Garten, oder auf dem Schulweg.

Das Problem ist seit langer Zeit bekannt, wird regelmäßig von Bürgern und Amtsträgern adressiert und gleichwohl wurden bislang lediglich Einzelmaßnahmen zur Eindämmung ergriffen, trotz stetig steigenden Populationsdrucks. Bürger in Problemgebieten werden von der Verwaltung nicht nur mit dem Problem allein gelassen. Regelmäßig wird Eigentum und Infrastruktur zerstört und der Hagener Norden als Wohnregion damit weiter unattraktiv. Entgegen den Darstellungen der Verwaltung sind herumstreifende Keiler und Rotten im Stadtgebiet nicht zu relativieren. Die Ängste und Nöte der Bürger sind ernst zu nehmen und das Problem zwingend und unverzüglich abzustellen, bevor es zu weiteren Sachschäden oder sogar Personenschäden kommt.

Wir stellen daher folgenden Sachantrag zu Top 5.3 der Tagesordnung der Sitzung des Rates am 28.08.2025:

Antrag

In Ergänzung zum Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion wird die Verwaltung mit folgenden konkreten Maßnahmen beauftragt:

1.)    Das Umweltamt wird beauftragt, die Untere Jagdbehörde zu veranlassen eine Aufstellung der ergriffenen Maßnahmen und Ersatzvornahmen nach § 22 Abs. 12 LJG NRW in der nächsten Sitzung des UKM vorzulegen.

2.)    Das Umweltamt wird beauftragt, binnen 3 Monaten Stellungnahmen des Forstamts, der Unteren Jagdbehörde, aller Pächter von Eigenjagdbezirken und der KJS zum Thema Wildschweine in Wohngebieten mit Lösungsansätzen anzufordern. Im Anschluss soll allen Akteuren ein „Runder Tisch“ zu Problemlösung angeboten werden. Die Ergebnisse werden zeitnah veröffentlich und dem UKM zur Kenntnisnahme und weiteren Diskussion vorgelegt.

3.)    Das Umweltamt wird beauftragt, die Untere Jagdbehörde zu veranlassen, alle geltenden Preislisten der einzelnen städtischen Jagdbezirke zu übermitteln, um die Attraktivität der Jagd auf Wildschweine in Hagen beurteilen zu können.

4.)    Das Umweltamt wird beauftragt, die Untere Jagdbehörde zu veranlassen, eine Abstellung der Jagdbezirke Haus Busch und Hagen 04 inkl. einer großflächigen Bejagung durch anschließende Treibjagd zu organisieren. Die Abstellung soll insbesondere Wildschweine von Bürgerinfrastruktur zurück in den Wald drängen, um die Leitbachen zu veranlassen diese Routen für die Rotte nicht mehr zu nutzen. Jagdausübungsberechtigte sind im Rahmen der Androhung der Ersatzvornahme nach § 22 Abs. 12 LJG NRW an dieser Maßnahme zu beteiligen.

5.)    Das Umweltamt wird beauftragt, mit den umliegenden Kommunen und zu beteiligenden Behörden zu prüfen, ob und an welchen Stellen Überquerungsmöglichkeiten über die A1, A45 und A46 für Wildschweine und anderes Schalenwild zu schaffen, um den Routendruck in bebaute Gebiete nachhaltig zu reduzieren.

Zum Antrag →