Antrag: Beschaffung von Raumluftentkeimern/Luftfiltern für Schulräume

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hatte im vergangenen Jahr ein Förderprogramm zur Beschaffung von Raumluftfiltern unter anderem für Schulen und Sporthallen aufgelegt, das leider durch die Stadt Hagen, aber auch durch viele andere Kommunen nicht genutzt wurde. Nach unseren Informationen wurde nur ein sehr geringer Teil der Fördermittel abgerufen.

Dies hängt aus Sicht der Antragsteller zum einen mit der sehr kurzfristigen Antragsfrist und einer nicht vollständigen Kommunikation durch das Land, zum anderen aber auch mit der seinerzeit ablehnenden Haltung des Hagener Schulamtes gegenüber Filteranlagen zusammen.

Es gibt daher offenbar Überlegungen von Seiten des Landes das Förderprogramm erneut zu öffnen. Eine solche Neuauflage des Förderprogramms sollte dann auch reine UVC-Luftentkeimungsanlagen umfassen, die fast vollständig wartungsfrei arbeiten. Diese sind nämlich geeignet, die Lufthygiene im selben Maß zu verbessern, wie die Luftfilter oder die Kombigräte mit UVC-Entkeimern und Luftfilter.

Begründet wurde die Ablehnung von Luftfilteranlagen durch die Hagener Verwaltung unter anderem mit der Notwendigkeit des regelmäßig notwendigen Filtertauschs bei den Luftfiltern. Dieser systembedingte Nachteil hätte erhebliche finanzielle und personelle Folgen nach sich gezogen, was auch die Antragsteller anerkennen.

Mit dem Aufkommen von neuartigen wartungsarmen Kombigeräten aus UVC-Luftentkeimern/Luftfiltern und annähernd wartungsfreien UVC-Luftentkeimern hat sich die Situation jedoch deutlich entspannt. Statt die Virenpartikel aufwendig über häufig zu wechselnde Filter aus der Luft zu entfernen, zerstören die Kombigeräte die Virenpartikel durch hochenergetisches UV-C-Licht und ermöglichen so deutlich längere Standzeiten der Filter.

Ebenfalls kritisch betrachtet die Verwaltung, dass Filteranlagen möglicherweise ein falsches Sicherheitsgefühl erzeugen und dadurch die notwendige Raumlüftung vernachlässigt wird. Dieses Problem ist nicht gänzlich von der Hand zu weisen. Deshalb sollen die Geräte vorrangig dort eingesetzt werden, wo eine Stoßlüftung nicht ausreichen würde. Zusätzlich ist dem Lehrpersonal und den Unterrichteten zu verdeutlichen, dass das Stoßlüften auch in kälteren Jahreszeiten unverzichtbar für die Lufthygiene ist.

Den Antragstellern ist ebenfalls klar, dass der von Wissenschaftlern empfohlene alternative Einbau von festen Entlüftungsanlagen in den Schulen finanziell keinesfalls umsetzbar ist. Deshalb betrachten die Antragsteller diese Geräte als sinnvolle Ergänzung zum Stoßlüften, gerade in kleinen Räumen, in denen ein vollumfänglicher Luftaustausch durch die Fenster schwierig darstellbar ist. Es sei zudem darauf verwiesen, dass Luftreinigungsgeräte auch nach einem momentan nicht vorhersehbaren Ende der Corona-Pandemie eine sinnvolle Funktion erfüllen. Sie sorgen einerseits dafür, dass auch andere luftgängige Krankheitskeime unschädlich gemacht werden (Grippe, etc.) und die Luftqualität für Allergiker verbessert wird.

Dort, wo Eltern oder Fördervereine die Lufthygiene durch UVC-Luftentkeimer oder Filteranlagen auf privater Basis verbessern wollen, soll die Verwaltung durch eine fachliche Beratung unterstützend eingreifen. Dabei soll die Verwaltung eine fachliche Vorauswahl an Geräten empfehlen, um eine Kontrolle über die eingesetzte Technik zu behalten. Dies soll verhindern, dass ein Wildwuchs an verschiedenen technischen Geräten in den Schulen Einzug hält, der möglicherweise weder geeignet noch nachhaltig ist.

Daher beantragen die Fraktionen von CDU, Bündnis90/Die Grünen und Hagen Aktiv sowie die FDP-Gruppe im Rat der Stadt Hagen zur nächsten Sitzung des HFA am 06.05.2021 folgendes:

  1. Für den Fall, dass das Sonderprogramm Luftfiltergeräte des MHKBG NRW, das am 15. Januar 2021 ausgelaufen ist, neu aufgelegt oder wieder geöffnet wird, beteiligt sich die Stadt Hagen mit einem umfassenden Fördermittelantrag daran. Ziel ist es dabei, die Unterrichtsräume an Schulen mit fast wartungsfreien UVC-Luftentkeimer/Luftfiltern auszustatten, die aufgrund der baulichen Situation nur schwer zu belüften sind (kleine Fensterfronten, Lage im Souterrain, Verkehrslärm, etc.).
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, Kontakt mit dem Fördergeber aufzunehmen, um auch eine Förderung von reinen UVC-Luftentkeimern zu erreichen.
  1. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, zusätzliche Fördermöglichkeiten für die Beschaffungen von fast wartungsfreien UVC-Luftentkeimern/Luftfiltern zu prüfen und falls möglich zu nutzen. Dazu wird auf Basis des Kritieriums der Lüftbarkeit ein Priorisierungskonzept entwickelt und geprüft, welche Geräte im Fall der Verfügbarkeit von Fördermitteln aus dem Sonderprogramm und/oder anderen Programmen beschafft werden sollen. Idealer Weise werden Geräte beschafft, die in Deckennähe oder an der Decke selbst befestigt werden.
  1. Die Verwaltung unterstützt künftig wohlwollend private Initiativen wie Schulfördervereine. Dies erfolgt durch eine unbürokratische Beratung und Empfehlung bei der Anschaffung von Geräten.
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