Anfrage: Kommunale Wärmeplanung

Von Daniel George

Die Kommunen sind verpflichtet, bis zum 30. Juni 2026 einen kommunalen Wärmeplan vorzulegen. In Hagen ist es bereits zu deutlichen Verzögerungen bei der Ausarbeitung des Plans gekommen. Die FDP-Gruppe nimmt dies zum Anlass, um Beantwortung der vorangestellten Fragen zu bitten. Die Fragen sollen in der Sitzung des UWA am 18.02.2026 beantwortet werden:

Anfrage

  1. Laut Bericht des Beigeordneten Henning Keune in der Sitzung des StEA am 04.12.2025 liegen dem Verwaltungsvorstand die Ergebnisse der Grundlagenzusammenstellung zur kommunalen Wärmeplanung inzwischen vor. Zu welchem Zeitpunkt ist vorgesehen, diesen Zwischenstand den politischen Gremien und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, und welche wesentlichen Erkenntnisse enthält diese Auswertung?
  2. Im weiteren Vorgehen sollen die sogenannten Fokusgebiete innerhalb des Stadtgebiets festgelegt werden. Welche Gebiete wurden hierfür identifiziert, und nach welchen Kriterien erfolgte die Bewertung und Auswahl dieser Bereiche?
  3. Mehrere Stadtteile der Stadt Hagen werden bereits über Fernwärmenetze versorgt. Wurden der Verwaltung seitens des HEB hinsichtlich des Fernwärmenetzes an der Müllverbrennungsanlage, seitens der E.ON für das Netz in Helfe oder seitens der Mark-E für das Netz auf Emst Planungen zur Erweiterung der Erzeugungskapazitäten oder zur Netzausdehnung mitgeteilt? Wenn nein, wurde die Möglichkeit von Erweiterungen aktiv angefragt?
  4. Wie beurteilt die Verwaltung die Realisierbarkeit der gesetzlich vorgegebenen Fertigstellungsfrist für den kommunalen Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026?
  5. Sind etwaige Verzögerungen im Projektfortschritt dem Fördermittelgeber bereits angezeigt worden, und kann eine mögliche Förderschädlichkeit im Falle weiterer Verzögerungen ausgeschlossen werden?
  6. Inwieweit ist sichergestellt, dass der kommunale Wärmeplan nicht als statisches Dokument, sondern als fortschreibungsfähiges, dynamisches Instrument an künftige technologische, strukturelle und gesetzliche Entwicklungen angepasst werden kann?
  7. Welche Instrumente und Kontrollmechanismen hat die Stadtverwaltung implementiert, um die Leistung der extern beauftragten Beratungsgesellschaft sowohl hinsichtlich der fachlichen Qualität als auch im Hinblick auf das fristgerechte Erreichen der vorgesehenen Meilensteine zu überprüfen und – sofern erforderlich – steuernd einzugreifen?
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