Neue Perspektiven für das Arbeitsamtshochhaus schaffen – Mischnutzung ermöglichen

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Hagen will die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Mischnutzung des ehemaligen Arbeitsamtshochhauses an der Körnerstraße schaffen. Ein entsprechender Antrag soll im Stadtentwicklungsausschuss beraten werden. Ziel ist es, neben Büro- und Gewerbeflächen künftig auch Wohnnutzung in dem Gebäudekomplex zu ermöglichen.
„Wir können es uns in Hagen nicht leisten, dass große innerstädtische Immobilien über Jahre ungenutzt bleiben, während gleichzeitig Wohnraum und attraktive Gewerbeflächen benötigt werden. Das ehemalige Arbeitsamtshochhaus bietet die Chance, vorhandene Bausubstanz sinnvoll weiterzuentwickeln, statt neue Flächen zu verbrauchen. Dafür müssen wir die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen“, erklärt Katja Graf, Vorsitzende der FDP-Fraktion.
„Die Entwicklung des ehemaligen Kaufhofs zeigt, welche Bedeutung flexible Nutzungskonzepte für große innerstädtische Immobilien haben. Gerade bei solchen Gebäudekomplexen ist die Kombination unterschiedlicher Nutzungen häufig entscheidend, um eine wirtschaftlich tragfähige und langfristige Perspektive zu eröffnen. Was wir beim Kaufhof als Entwicklungsmöglichkeit erkennen, sollten wir beim ehemaligen Arbeitsamt nicht durch starre planerische Vorgaben verhindern“, betont Michael Grzeschista, planungspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion.
„Eine Kombination aus Wohnen, Büros und nicht störendem Gewerbe passt zu diesem innerstädtischen Standort. Sie würde das Umfeld nicht beeinträchtigen, sondern könnte durch zusätzliche Bewohner, Arbeitsplätze und neue Angebote zur positiven Entwicklung des gesamten Quartiers beitragen. Lebendige Innenstadtquartiere entstehen gerade durch die Vielfalt unterschiedlicher Nutzungen“, so Grzeschista weiter.
„Unser Antrag verfolgt deshalb ein klares Ziel: Die Verwaltung soll alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um eine solche Mischnutzung zu ermöglichen. Dazu gehört ausdrücklich auch die Prüfung der neuen Bauturbo-Regelungen. Sollte dieser Weg nicht infrage kommen, muss der bestehende Bebauungsplan entsprechend angepasst werden“, erläutert Grzeschista.
„Stadtentwicklung darf nicht bedeuten, dass wir an jahrzehntealten Planungen festhalten, obwohl sich die Anforderungen an unsere Innenstadt längst verändert haben. Anstatt die Umnutzung bestehender Immobilien durch planerische Hürden zu erschweren, müssen wir die Voraussetzungen für neue Investitionen und zeitgemäße Nutzungskonzepte schaffen. Das Arbeitsamtshochhaus darf keine weitere innerstädtische Immobilie ohne Perspektive werden“, erklärt Graf abschließend.
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Bildquelle: Klaus Bärwinkel, CC BY-SA 4.0
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