Antrag: Neue Perspektiven für das ehemalige Arbeitsamtshochhaus – Mischnutzung planungsrechtlich ermöglichen

Das ehemalige Arbeitsamtshochhaus an der Körnerstraße bietet aufgrund seiner zentralen Lage und der vorhandenen Gebäudesubstanz die Möglichkeit, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig Büro- und Gewerbenutzungen am Standort zu erhalten.
Eine entsprechende Mischnutzung würde die Voraussetzungen für eine flexible und langfristig tragfähige Nutzung des Bestandsgebäudes schaffen. Zugleich könnte dringend benötigter Wohnraum entstehen, ohne zusätzliche unbebaute Flächen in Anspruch nehmen zu müssen.
Die geltenden planungsrechtlichen Festsetzungen sind daher daraufhin zu überprüfen, inwieweit sie einer zeitgemäßen Weiterentwicklung des Standorts entgegenstehen. Ziel muss es sein, die vorhandenen Möglichkeiten des Bauplanungsrechts auszuschöpfen und erforderlichenfalls durch eine Änderung des Bebauungsplans die Voraussetzungen für eine Mischnutzung zu schaffen.
Die angestrebte Entwicklung soll sich auf das bestehende Gebäude konzentrieren. Die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen hinsichtlich der angrenzenden Grünflächen und öffentlichen Fußwege bleiben davon unberührt.
Mit dem Antrag soll eine zukunftsfähige Nutzung des ehemaligen Arbeitsamtshochhauses ermöglicht und gleichzeitig ein Beitrag zur Innenentwicklung und zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums geleistet werden.
Antrag
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung,
- die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gemischte Nutzung des ehemaligen Arbeitsamtshochhauses an der Körnerstraße 98–100 aus Wohnen, Büros und nicht wesentlich störendem Gewerbe zu schaffen.
- hierzu vorrangig zu prüfen, ob eine entsprechende Wohnnutzung unter Anwendung der sogenannten Bauturbo-Regelungen, insbesondere § 246e BauGB, ermöglicht werden kann.
- sofern dies nicht möglich ist, die erforderliche Änderung des geltenden Bebauungsplans vorzubereiten und dem Stadtentwicklungsausschuss zeitnah die notwendigen Verfahrensbeschlüsse vorzulegen.
- dem Ausschuss die bestehenden planungsrechtlichen Festsetzungen sowie die zur Ermöglichung einer Mischnutzung erforderlichen Schritte darzustellen.
Bildquelle: Klaus Bärwinkel, CC BY-SA 4.0
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