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| Neue DIN-Europa-Norm für Fahrgeschäfte auf Jahrmärkten - Landesregierung muss unverzüglich handeln

Seit Jahresbeginn gilt eine neue technische Norm für die Sicherheit von Fahrgeschäften auf Kirmessen und Jahrmärkten. Anders als vom Europäischen Institut für Normung vorgesehen, haben die Bundesländer – darunter Nordrhein-Westfalen – die neuen Anforderungen auch auf Fahrgeschäfte erstreckt, die schon vor dem Inkrafttreten dieser Norm gebaut wurden. Diese galten bisher als sicher. Für die betroffenen Schausteller ein großes Problem, kostet eine neue technische Überprüfung doch erhebliche Summen. „Ein untragbarer Zustand“, meint Dr. Ingo Wolf, europapolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion. „Die europäischen Vorgaben sehen nicht vor, die Schausteller in den Ruin zu treiben – sie gehen gerade davon aus, dass die älteren Fahrgeschäfte nicht noch einmal überprüft werden müssen. Und EU-Recht hat immer Vorrang.“ Die FDP-Fraktion hat einen Antrag zu dieser Frage in den Landtag eingebracht.

Ingo Wolf betont: „Die Sicherheit der Fahrgeschäfte ist ausnehmend wichtig. Wenn aber selbst die strengen europäischen Regulierer da- von ausgehen, dass alte Fahrgeschäfte weiterhin sicher sind, dann muss Nordrhein-Westfalen das nicht im Gegenzug aushebeln.“ Wolf weist zudem darauf hin, dass derartige Forderungen ja auch nicht an anderer Stelle erhoben würden: „Wenn zum Beispiel ein Kraftfahrzeug noch nicht über elektronische Hilfsmittel verfügt, wird es ja auch nicht aus dem Verkehr gezogen, weil solche Hilfsmittel künftig vorgeschrieben sind.“

Ulrich Alda, sozialpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, sieht die Landesregierung auch in sozialer Verantwortung für die Schausteller und ihre Familien. „Nur weil eine Behörde meint, sie könne einfach aus eigener Machtvollkommenheit auf europäisch garantierten Bestandsschutz verzichten, werden Menschen in ihrer Existenz bedroht. Ein Grundrechtseingriff ohne Gesetz – das darf es im Rechtsstaat nicht geben“, meint Alda.

Der Sprecher der FDP-Fraktion für Mittelstand und Handwerk, Ralph Bombis, betont: „Die Landesregierung ist jetzt klar in der Pflicht, ihre nachgeordneten Behörden zur Ordnung zu rufen. In Niedersachsen hat inzwischen sogar ein Verwaltungsgericht die Rückwirkung der Vorschriften auf alte Fahrgeschäfte für unwirksam erachtet. In Nord- rhein-Westfalen wird so getan, als sei nichts passiert.“ Für Wolf, Alda und Bombis geht es auch darum, eine lebendige Volksfestkultur in Nordrhein-Westfalen zu erhalten. Werden zahlreiche Fahrgeschäfte aus dem Verkehr gezogen, sinkt die Attraktivität der Jahrmärkte, so dass diese mitunter nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden kön- nen. Das Ende zahlreicher lokal verwurzelter Kirmesveranstaltungen wäre die Folge.

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